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Rechtsanwalt
Jörg Rodloff

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25 Gründe warum das Mediationsverfahren dem herkömlichen

juristischen Verfahren vorzuziehen ist.

  Juristisches Verfahren Mediation
     
1
Beim JV wendet sich jede Partei je an einen Anwalt, an ihren Anwalt. Einer von ihnen nimmt mit dem gegnerischen Anwalt  Kontakt auf. Alle Beteiligten versuchen zunächst, den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen. Gelingt dies nicht – so wird das Gericht angerufen. Der Startschuss zum Instanzenzug ist gefallen. D.h. wer mit der Entscheidung des Gerichts nicht zufrieden ist, lässt das Urteil ggf. von dem Gericht der nächsten und womöglich anschließend von der übernächsten Instanz überprüfen.
Beide Parteien wenden sich bei der Mediation gemeinsam an einen Juristen mit einer Zusatzausbildung zum Mediator. Dieser unterstützt beide Seiten bei der Lösung ihrer Konflikte. Er ermutigt sie, gemeinsam die individuellen und bestmöglichen Lösungsoptionen zu entwickeln, um sie in eine für beide Seiten faire und ausgewogene Vereinbarung münden zu lassen. Indem er beiden Seiten gleichermaßen Beistand leistet, ist er allparteilich, und im Übrigen so neutral wie nur irgend möglich. Der Mediator hat keine Entscheidungsgewalt.

Die Vielseitigkeit, der Ideenreichtum, die Kreativität der Mediationspartner, unterstützt von dem Anwaltsmediator und dessen Netzwerk bilden das Know-how, das den vielfältigen und vielschichtigen Herausforderungen komplexer Familienprobleme gerecht wird.

2
Das Ergebnis des justiziellen Verfahrens ist weder ein Kunststück noch ein Kunstwerk, sondern meist nur Stück- oder Flickwerk
Das Ergebnis der Mediation ist oft ein Kunstwerk an Kooperation, Kommunikation und Kreativität; ein Kunstwerk der Lebenskunst, nicht selten sogar ein Meisterwerk der Überlebenskunst. 
3
Das JV ist zwar rechtmäßig, das Ergebnis leider nicht selten nur recht mäßig.
Das Ergebnis der Mediation ist rechtmäßig und regelmäßig sehr gut, nicht selten sogar übermäßig gut.
4
Kurzer Prozess im Sinne einer zeitlich überschaubaren Verfahrensdauer ist beim JV ein Widerspruch in sich selbst; das Verfahren läuft und läuft. „Elf Jahre Verfahrensdauer sind nicht verfassungswidrig, 26 Jahre schon“.
In der Mediation handelt es sich meist um ein kurzes Verfahren, ohne jedoch „kurzen Prozess“ im Sinne „etwas über den Zaun zu brechen zu wollen“, zu machen.

5
Das JV nimmt den Menschen so wie er (augenscheinlich gerade) eben ist. Damit sieht es ihn nur einseitig und übersieht dabei seine vielfältigen positiven Möglichkeiten.
Es gibt kaum eine günstigere Gelegenheit, sich von seiner besten Seite zu zeigen als in der Mediation. Wer wollte das nicht und wer wollte diese seltene Chance schon verpassen?
6
Im JV wird die Verantwortung für die Ent-scheidungen über die Lösung von Problemen und Konflikten auf das Gericht übertragen.
Durch die Mediation sind die Betroffenen sich ihrer eigenen Verantwortung mehr bewusst, weil sie ihre eigenen Probleme, soweit wie möglich, selbst lösen; dadurch entwickeln sie das erforderliche Maß an Eigenverantwortung.
7
Den Menschen ist es eigentlich zuwider, vom Urteil anderer abhängig zu sein. Aber genau das lassen sie bei Gericht mit sich geschehen (weil sie sich nicht kompetent genug fühlen!)
In der Mediation werden keine Urteile gefällt, weder über Menschen noch über Sachverhalte, sondern Vereinbarungen getroffen, die sich als praxisnah und umsetzbar erweisen.
8
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen stellen für beide Ehepartner eine zusätzliche, völlig unzumutbare Belastung dar. Dies ist deshalb besonders schmerzhaft, weil sie mit dem JV eigentlich eine Entlastung ihrer schwierigen Situation und eine Lösung ihrer Probleme  erwartet haben. Welch eine Enttäuschung. 
Die Mediation geht davon aus, dass die Trennung und Scheidung schon für sich allein eine schwere Beeinträchtigung für beide Seiten bedeutet und sie von zusätzlichen Belastungen, psychischer, finanzieller und sonstiger Art so weit wie nur irgend möglich verschont werden müssen.
9
Im JV begegnen sich die Parteien seelisch und räumlich sehr distanziert.
Beide Seiten, die im Begriff sind, auseinander zu gehen, bringen das Kunststück fertig, sich zusammenzusetzen, um sich miteinander über Sachfragen fair auseinandersetzen. 
10
Hier fragen sich die Prozessparteien, wie das Gericht wohl entscheiden wird.
Die Mediationsteilnehmer fragen sich: 

„Für welche Lösung entscheiden wir uns.“

11
Jeder Prozess führt zu hohen Gebühren, weil Anwälte und Gerichte sich ihre Tätigkeiten gebührend entlohnen lassen.
Die Höhe des Honorars des Mediators bestimmen die Mediationsteilnehmer in erster Linie durch die Dauer der Mediation selbst. Hohe Gebühren würden sie zu Recht als ungebührlich empfinden.
12
Die Prozessparteien müssen sich oft auf einen langen Prozess einrichten. Bisweilen richten sie sich hierbei zugrunde.
Die Mediationspartner richten sich nach den neuen Konfliktlösungsmethoden aus und richten sich hiermit wechselseitig auf.
13
Im JV ist selbst der formale Gewinner des Prozesses nicht selten auch der Verlierer; ein Verlierer deshalb, weil letztlich die ganze Familie verloren hat, deren Teil er ja nun einmal ist.
Hier gibt es den geteilten 2. Platz, und daher eine Win-Win-Situation für die ganze Familie. Zwei 2. Plätze waren schon immer mehr wert als ein (fragwürdiger) erster Platz und ein (unverdienter) letzter.

14
In der Erinnerung bleibt der schale Geschmack des im JV durchlittenen negativen Erlebnisses; meist unabhängig davon, wie das Verfahren letztlich  ausgegangen ist.
Die Erinnerung an die in der Mediation gemeisterten Probleme tragen etwas Positives und  Erhabenes in sich, an das beide Seiten gerne zurückdenken.
15
Beim JV müssen beide Parteien oft unfreiwillig zum Gericht; ihnen bleibt nichts anderes übrig. Der Standardsatz des Richters lautet: „Das persönliche Erscheinen der Prozessparteien wird angeordnet“
In der Mediation gehen beide Seiten freiwillig mit sich selbst ins Gericht.
16
Das JV provoziert die Gefahr der Eskalation, es ist polarisierend und Streit verschärfend. Die Anwälte gehen mit Wortgefechten oft wie Kampfhähne aufeinander los.  

Zwei Originalaussagen seien zitiert; eines aus einer Gerichtsakte, das andere aus einer Tageszeitung:  „Der Beklagte versucht, den Rechtsstreit auf einen Neben-kriegsschauplatz zu verlagern.“ “Ich kämpfe für meinen Mandanten bis aufs Blut.“ (Das Wort Blut ist ernst zu nehmen.)

In der Mediation gibt es die Gefahr einer Verschärfung des Konfliktes nicht. Der Mediator gewährleistet, dass beide Seiten verständnisvoll aufeinander zugehen.
17
Daß Recht zu haben nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist, belegen beispielsweise zwei Zitate: 

- „Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben und doch ein Idiot sein kann“. (Martin Kessel, deutscher Schriftsteller)

 

- „Es ist merkwürdig, dass ein mittelmäßiger Mensch oft vollkommen Recht haben kann und doch nichts damit durchsetzt. (Christian Morgenstern

Die Mediationspartner wissen, das nur Recht zu haben, oft nicht ausreicht, um friedliche Lösungen zu erreichen; oft steht sogar das bloße Recht einer einvernehmlichen Regelung hinderlich im Wege.

 

18
Das Ausdrücken von Gefühlen und Empfindungen wird im Gericht als deplaziert empfunden. So manch eine Partei wird dies bemerkt haben, wenn Richterkollegen sich während der Verhandlung mit Blicken verständigt haben, denen ein gen Himmel gerichtetes Augenrollen voranging oder nachfolgte.
Das Zulassen von Gefühlen ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens der Mediation und führt sofort zu einer fühlbaren Entlastung der Spannung und Schärfe des Konflikts. Dies ist die Basis für einfühlsame Lösungen.
19
Das JV kann kaum einen konstruktiven Beitrag zum Wohl des Kindes leisten.

Hat ein Elternteil einmal eine derart große seelische Erschütterungen in der Trennungs- und Scheidungsphase erfahren und durchlitten, dass er nur noch Hass und Verachtung für den anderen Elternteil empfindet, geraten die gemeinsamen Kinder hierdurch in ein negatives emotionales Kraftfeld. Das JV kann hier nichts für das Kind Förderliches und Gedeihliches bieten. Im Gegenteil! In einer Atmosphäre von Amtshandlung und Feindseligkeit droht die Kinderseele vollends zu verkümmern.

Ein wesentliches Anliegen der Mediation ist es, den Schutzlosen und Schwächsten in der Trennung und Scheidung – den Kindern –beizustehen. Die Mediation kann dies leisten, weil die emotionalen Eisblöcke, die die Elternteile in sich tragen, in der Mediation aufgetaut werden.

Niemand ist darüber glücklicher als sie selbst. Dieses Glück teilen sie mit ihren Kindern.

Originalzitat eines 13 jährigen Mädchens, dessen Eltern die Mediation gewählt haben: „Für mich ist es schon schlimm, dass meine Eltern sich scheiden lassen, aber wie sie sich scheiden lassen, das finde ich okay“.

20
Das JV ist fast immer durch den Zusammenbruch der Kommunikation zwischen den Parteien gekennzeichnet. Dieser ist der Ausgangspunkt für einen Kampf ohne Ende.
Gerade weil der Ehepartner das eisige Schweigen des anderen als so verletzend empfunden hat, hat er  mit dem anderen noch ein Wörtchen zu reden. Die Mediation ermöglicht dies. Aus dem Wörtchen wird ein Wort. Ein Wort ergibt das andere und schließlich ergibt sich hieraus ein konstruktives Gespräch.  
21
Sobald die Parteien im JV ihre Verletzbarkeit zeigen, wird sie als Schwäche ausgenutzt. Gnadenlos.
Sich zu schmerzhaften Gefühlen zu bekennen, ist in der Mediation nicht mit Nachteilen verbunden. Im Gegenteil! Diese offene und ehrliche Haltung führt vielmehr zu einem größeren Verständnis auf der anderen Seite. Dies ist regelmäßig der Anfang für das Ende der Konfrontation.
22
Im JV wird der ehemalige Partner als übler Zeitgenosse, wenn nicht gar als ein „wahrhaftiger Schweinehund“ erlebt und als solcher bis aufs Letzte bekämpft.
In der Mediation eröffnen sich die Chancen, den eigenen inneren „Schweinehund“ zu erkennen und behutsam zu überwinden. Je mehr beide Seiten in diesem Sinne an sich arbeiten, desto mehr verblasst auch das dem anderen gegenüber gehegte und oft jahrelang gepflegte Feindbild.
23
Das JV wird beherrscht von einem sich  wechselseitigen Vorwerfen von Fehlern und Schuld. Eine eigene, wenn überhaupt vorhanden, ist unbedeutend, davon ist jeder felsenfest überzeugt, die des anderen riesengroß, ohne jeden Zweifel. Der Splitterrichter lässt grüßen.
Den Fehlern, den des anderen und den eigenen, begegnet man in der Mediation mit Hilfe des Mediators objektiver und verständnisvoller. Man gelangt zur Einsicht: „Wäre ich in der Situation des anderen gewesen,  hätte mir das alles wahrscheinlich auch passieren können.  Vielleicht hätte ich mich dann genau so verhalten.“
24
Weil der andere Ehepartner einst zum Halbgott, wenn nicht gar zum Gott, erklärt und verklärt worden ist, wird er jetzt vom Sockel gestoßen und in die Hölle verdammt.
In der Mediation wird aus dem einst vergötterten Wesen wieder ein Mensch aus Fleisch und Blut, nahe und verletzlich, einfühlsam und versöhnlich. Als solcher wirkt er mit am Suchen und Finden von Lösungsideen.
25
Der Ausgangspunkt ist bei beiden Verfahren gleich. Probleme über Probleme. Bei der Auslegung der Gesetze gibt es jedoch derart verschiedene Ansatz- und Gesichtspunkte, dass diese beim JV zwangsläufig zu weiteren Streitpunkten führen müssen. Über diese wird dann so lange gestritten bis der tote Punkt des Konflikts erreicht ist. Dort verharrt er und blockiert Lösungen bis schließlich und endlich in der letzten Instanz ein Schlusspunkt unter den Streit gesetzt wird. Dies ist nur ein Beispiel für die Vielzahl der Schwach- und wunden Punkte des JV.
Der Ausgangspunkt bei beiden Verfahren ist gleich. Probleme über Probleme. Der Ansatzpunkt und zugleich springende Punkt bei der Mediation ist jedoch der schnelle Übergang von dem Streitpunkt und toten Punkt zum Wendepunkt des Konflikts. Die gemeinsam getroffene Vereinbarung mit einem günstigen Kostenpunkt ist der Glanzpunkt dieses Verfahrens.

Einfacher ausgedrückt: Beide Seiten punkten, weil sie die Knackpunkte ihrer Probleme gemeinsam lösen. Wäre dies nicht auch ein weiterer Gesichtspunkt, dieses Verfahren zu wählen?