25 Gründe warum das Mediationsverfahren dem herkömlichen
juristischen Verfahren vorzuziehen ist.
Juristisches Verfahren | Mediation | |
1 |
Beim
JV wendet sich jede Partei je an einen Anwalt, an ihren Anwalt. Einer
von ihnen nimmt mit dem gegnerischen Anwalt Kontakt auf. Alle
Beteiligten versuchen zunächst, den Rechtsstreit außergerichtlich
beizulegen. Gelingt dies nicht – so wird das Gericht angerufen. Der
Startschuss zum Instanzenzug ist gefallen. D.h. wer mit der Entscheidung
des Gerichts nicht zufrieden ist, lässt das Urteil ggf. von dem Gericht
der nächsten und womöglich anschließend von der übernächsten Instanz
überprüfen. |
Beide
Parteien wenden sich bei der Mediation gemeinsam an einen Juristen mit
einer Zusatzausbildung zum Mediator. Dieser unterstützt beide Seiten bei
der Lösung ihrer Konflikte. Er ermutigt sie, gemeinsam die individuellen
und bestmöglichen Lösungsoptionen zu entwickeln, um sie in eine für
beide Seiten faire und ausgewogene Vereinbarung münden zu lassen. Indem
er beiden Seiten gleichermaßen Beistand leistet, ist er allparteilich,
und im Übrigen so neutral wie nur irgend möglich. Der Mediator hat keine
Entscheidungsgewalt.
Die Vielseitigkeit, der Ideenreichtum, die Kreativität der Mediationspartner, unterstützt von dem Anwaltsmediator und dessen Netzwerk bilden das Know-how, das den vielfältigen und vielschichtigen Herausforderungen komplexer Familienprobleme gerecht wird. |
2 |
Das
Ergebnis des justiziellen Verfahrens ist weder ein Kunststück noch ein
Kunstwerk, sondern meist nur Stück- oder Flickwerk |
Das
Ergebnis der Mediation ist oft ein Kunstwerk an Kooperation,
Kommunikation und Kreativität; ein Kunstwerk der Lebenskunst, nicht
selten sogar ein Meisterwerk der Überlebenskunst. |
3 |
Das
JV ist zwar rechtmäßig, das Ergebnis leider nicht selten nur recht
mäßig. |
Das
Ergebnis der Mediation ist rechtmäßig und regelmäßig sehr gut, nicht
selten sogar übermäßig gut. |
4 |
Kurzer Prozess im Sinne einer zeitlich überschaubaren Verfahrensdauer
ist beim JV ein Widerspruch in sich selbst; das Verfahren läuft und
läuft. „Elf Jahre Verfahrensdauer sind nicht verfassungswidrig, 26 Jahre
schon“. |
In
der Mediation handelt es sich meist um ein kurzes Verfahren, ohne jedoch
„kurzen Prozess“ im Sinne „etwas über den Zaun zu brechen zu wollen“, zu
machen.
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5 |
Das
JV nimmt den Menschen so wie er (augenscheinlich gerade) eben ist. Damit
sieht es ihn nur einseitig und übersieht dabei seine vielfältigen
positiven Möglichkeiten. |
Es
gibt kaum eine günstigere Gelegenheit, sich von seiner besten Seite zu
zeigen als in der Mediation. Wer wollte das nicht und wer wollte diese
seltene Chance schon verpassen? |
6 |
Im JV
wird die Verantwortung für die Ent-scheidungen über die Lösung von
Problemen und Konflikten auf das Gericht übertragen. |
Durch
die Mediation sind die Betroffenen sich ihrer eigenen Verantwortung mehr
bewusst, weil sie ihre eigenen Probleme, soweit wie möglich, selbst
lösen; dadurch entwickeln sie das erforderliche Maß an
Eigenverantwortung. |
7 |
Den
Menschen ist es eigentlich zuwider, vom Urteil anderer abhängig zu sein.
Aber genau das lassen sie bei Gericht mit sich geschehen (weil sie sich
nicht kompetent genug fühlen!) |
In
der Mediation werden keine Urteile gefällt, weder über Menschen noch
über Sachverhalte, sondern Vereinbarungen getroffen, die sich als
praxisnah und umsetzbar erweisen. |
8 |
Die
gerichtlichen Auseinandersetzungen stellen für beide Ehepartner eine
zusätzliche, völlig unzumutbare Belastung dar. Dies ist deshalb
besonders schmerzhaft, weil sie mit dem JV eigentlich eine Entlastung
ihrer schwierigen Situation und eine Lösung ihrer Probleme erwartet
haben. Welch eine Enttäuschung. |
Die
Mediation geht davon aus, dass die Trennung und Scheidung schon für sich
allein eine schwere Beeinträchtigung für beide Seiten bedeutet und sie
von zusätzlichen Belastungen, psychischer, finanzieller und sonstiger
Art so weit wie nur irgend möglich verschont werden müssen. |
9 |
Im JV
begegnen sich die Parteien seelisch und räumlich sehr distanziert. |
Beide
Seiten, die im Begriff sind, auseinander zu gehen, bringen das
Kunststück fertig, sich zusammenzusetzen, um sich miteinander über
Sachfragen fair auseinandersetzen. |
10 |
Hier
fragen sich die Prozessparteien, wie das Gericht wohl entscheiden wird. |
Die
Mediationsteilnehmer fragen sich:
„Für welche Lösung entscheiden wir uns.“ |
11 |
Jeder
Prozess führt zu hohen Gebühren, weil Anwälte und Gerichte sich ihre
Tätigkeiten gebührend entlohnen lassen. |
Die
Höhe des Honorars des Mediators bestimmen die Mediationsteilnehmer in
erster Linie durch die Dauer der Mediation selbst. Hohe Gebühren würden
sie zu Recht als ungebührlich empfinden. |
12 |
Die
Prozessparteien müssen sich oft auf einen langen Prozess einrichten.
Bisweilen richten sie sich hierbei zugrunde. |
Die
Mediationspartner richten sich nach den neuen Konfliktlösungsmethoden
aus und richten sich hiermit wechselseitig auf. |
13 |
Im JV
ist selbst der formale Gewinner des Prozesses nicht selten auch der
Verlierer; ein Verlierer deshalb, weil letztlich die ganze Familie
verloren hat, deren Teil er ja nun einmal ist. |
Hier
gibt es den geteilten 2. Platz, und daher eine Win-Win-Situation für die
ganze Familie. Zwei 2. Plätze waren schon immer mehr wert als ein
(fragwürdiger) erster Platz und ein (unverdienter) letzter.
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14 |
In
der Erinnerung bleibt der schale Geschmack des im JV durchlittenen
negativen Erlebnisses; meist unabhängig davon, wie das Verfahren
letztlich ausgegangen ist. |
Die
Erinnerung an die in der Mediation gemeisterten Probleme tragen etwas
Positives und Erhabenes in sich, an das beide Seiten gerne
zurückdenken. |
15 |
Beim
JV müssen beide Parteien oft unfreiwillig zum Gericht; ihnen bleibt
nichts anderes übrig. Der Standardsatz des Richters lautet: „Das
persönliche Erscheinen der Prozessparteien wird angeordnet“ |
In
der Mediation gehen beide Seiten freiwillig mit sich selbst ins Gericht. |
16 |
Das
JV provoziert die Gefahr der Eskalation, es ist polarisierend und Streit
verschärfend. Die Anwälte gehen mit Wortgefechten oft wie Kampfhähne
aufeinander los.
Zwei Originalaussagen seien zitiert; eines aus einer Gerichtsakte, das andere aus einer Tageszeitung: „Der Beklagte versucht, den Rechtsstreit auf einen Neben-kriegsschauplatz zu verlagern.“ “Ich kämpfe für meinen Mandanten bis aufs Blut.“ (Das Wort Blut ist ernst zu nehmen.) |
In
der Mediation gibt es die Gefahr einer Verschärfung des Konfliktes
nicht. Der Mediator gewährleistet, dass beide Seiten verständnisvoll
aufeinander zugehen. |
17 |
Daß
Recht zu haben nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist, belegen
beispielsweise zwei Zitate:
- „Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben und doch ein Idiot sein kann“. (Martin Kessel, deutscher Schriftsteller)
- „Es ist merkwürdig, dass ein mittelmäßiger Mensch oft vollkommen Recht haben kann und doch nichts damit durchsetzt. (Christian Morgenstern |
Die
Mediationspartner wissen, das nur Recht zu haben, oft nicht ausreicht,
um friedliche Lösungen zu erreichen; oft steht sogar das bloße Recht
einer einvernehmlichen Regelung hinderlich im Wege.
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18 |
Das
Ausdrücken von Gefühlen und Empfindungen wird im Gericht als deplaziert
empfunden. So manch eine Partei wird dies bemerkt haben, wenn
Richterkollegen sich während der Verhandlung mit Blicken verständigt
haben, denen ein gen Himmel gerichtetes Augenrollen voranging oder
nachfolgte. |
Das
Zulassen von Gefühlen ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens der
Mediation und führt sofort zu einer fühlbaren Entlastung der Spannung
und Schärfe des Konflikts. Dies ist die Basis für einfühlsame Lösungen. |
19 |
Das
JV kann kaum einen konstruktiven Beitrag zum Wohl des Kindes leisten.
Hat ein Elternteil einmal eine derart große seelische Erschütterungen in der Trennungs- und Scheidungsphase erfahren und durchlitten, dass er nur noch Hass und Verachtung für den anderen Elternteil empfindet, geraten die gemeinsamen Kinder hierdurch in ein negatives emotionales Kraftfeld. Das JV kann hier nichts für das Kind Förderliches und Gedeihliches bieten. Im Gegenteil! In einer Atmosphäre von Amtshandlung und Feindseligkeit droht die Kinderseele vollends zu verkümmern. |
Ein
wesentliches Anliegen der Mediation ist es, den Schutzlosen und
Schwächsten in der Trennung und Scheidung – den Kindern –beizustehen.
Die Mediation kann dies leisten, weil die emotionalen Eisblöcke, die die
Elternteile in sich tragen, in der Mediation aufgetaut werden.
Niemand ist darüber glücklicher als sie selbst. Dieses Glück teilen sie mit ihren Kindern. Originalzitat eines 13 jährigen Mädchens, dessen Eltern die Mediation gewählt haben: „Für mich ist es schon schlimm, dass meine Eltern sich scheiden lassen, aber wie sie sich scheiden lassen, das finde ich okay“. |
20 |
Das
JV ist fast immer durch den Zusammenbruch der Kommunikation zwischen den
Parteien gekennzeichnet. Dieser ist der Ausgangspunkt für einen Kampf
ohne Ende. |
Gerade weil der Ehepartner das eisige Schweigen des anderen als so
verletzend empfunden hat, hat er mit dem anderen noch ein Wörtchen zu
reden. Die Mediation ermöglicht dies. Aus dem Wörtchen wird ein Wort.
Ein Wort ergibt das andere und schließlich ergibt sich hieraus ein
konstruktives Gespräch. |
21 |
Sobald die Parteien im JV ihre Verletzbarkeit zeigen, wird sie als
Schwäche ausgenutzt. Gnadenlos. |
Sich
zu schmerzhaften Gefühlen zu bekennen, ist in der Mediation nicht mit
Nachteilen verbunden. Im Gegenteil! Diese offene und ehrliche Haltung
führt vielmehr zu einem größeren Verständnis auf der anderen Seite. Dies
ist regelmäßig der Anfang für das Ende der Konfrontation. |
22 |
Im JV
wird der ehemalige Partner als übler Zeitgenosse, wenn nicht gar als ein
„wahrhaftiger Schweinehund“ erlebt und als solcher bis aufs Letzte
bekämpft. |
In
der Mediation eröffnen sich die Chancen, den eigenen inneren
„Schweinehund“ zu erkennen und behutsam zu überwinden. Je mehr beide
Seiten in diesem Sinne an sich arbeiten, desto mehr verblasst auch das
dem anderen gegenüber gehegte und oft jahrelang gepflegte Feindbild. |
23 |
Das
JV wird beherrscht von einem sich wechselseitigen Vorwerfen von Fehlern
und Schuld. Eine eigene, wenn überhaupt vorhanden, ist unbedeutend,
davon ist jeder felsenfest überzeugt, die des anderen riesengroß, ohne
jeden Zweifel. Der Splitterrichter lässt grüßen. |
Den
Fehlern, den des anderen und den eigenen, begegnet man in der Mediation
mit Hilfe des Mediators objektiver und verständnisvoller. Man gelangt
zur Einsicht: „Wäre ich in der Situation des anderen gewesen, hätte mir
das alles wahrscheinlich auch passieren können. Vielleicht hätte ich
mich dann genau so verhalten.“ |
24 |
Weil
der andere Ehepartner einst zum Halbgott, wenn nicht gar zum Gott,
erklärt und verklärt worden ist, wird er jetzt vom Sockel gestoßen und
in die Hölle verdammt. |
In
der Mediation wird aus dem einst vergötterten Wesen wieder ein Mensch
aus Fleisch und Blut, nahe und verletzlich, einfühlsam und versöhnlich.
Als solcher wirkt er mit am Suchen und Finden von Lösungsideen. |
25 |
Der
Ausgangspunkt ist bei beiden Verfahren gleich. Probleme über Probleme.
Bei der Auslegung der Gesetze gibt es jedoch derart verschiedene Ansatz-
und Gesichtspunkte, dass diese beim JV zwangsläufig zu weiteren
Streitpunkten führen müssen. Über diese wird dann so lange gestritten
bis der tote Punkt des Konflikts erreicht ist. Dort verharrt er und
blockiert Lösungen bis schließlich und endlich in der letzten Instanz
ein Schlusspunkt unter den Streit gesetzt wird. Dies ist nur ein
Beispiel für die Vielzahl der Schwach- und wunden Punkte des JV. |
Der
Ausgangspunkt bei beiden Verfahren ist gleich. Probleme über Probleme.
Der Ansatzpunkt und zugleich springende Punkt bei der Mediation ist
jedoch der schnelle Übergang von dem Streitpunkt und toten Punkt zum
Wendepunkt des Konflikts. Die gemeinsam getroffene Vereinbarung mit
einem günstigen Kostenpunkt ist der Glanzpunkt dieses Verfahrens.
Einfacher ausgedrückt: Beide Seiten punkten, weil sie die Knackpunkte ihrer Probleme gemeinsam lösen. Wäre dies nicht auch ein weiterer Gesichtspunkt, dieses Verfahren zu wählen? |